Heizung tauschen: Welche Heizung ist noch erlaubt?
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Heizung7. August 20265 Min. Lesezeit

Heizung tauschen: Welche Heizung ist noch erlaubt?

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für neue Heizungen einen Anteil erneuerbarer Energien vor. Wir erklären, welche Optionen bleiben, welche Fristen gelten und was bei einem Defekt passiert.

Die Verunsicherung ist groß, und das zu Recht: Kaum ein Gesetz wurde so oft diskutiert und nachgebessert wie das Gebäudeenergiegesetz. Hier die Einordnung, wie sie für die meisten Bestandsgebäude im Münsterland gilt.

Die Grundregel

Neu eingebaute Heizungen müssen einen vorgeschriebenen Anteil erneuerbarer Energien erreichen. Für Bestandsgebäude greift diese Pflicht gestaffelt und ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Solange Ihre Kommune keine Wärmeplanung vorgelegt hat, gelten Übergangsregeln. Für Borken und die umliegenden Kommunen klären wir den aktuellen Stand im Beratungsgespräch.

Welche Optionen Sie haben

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: der häufigste Weg im Bestand, förderfähig und ohne Brennstofflager
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe: höhere Effizienz, braucht aber Bohrung oder Kollektorfläche
  • Anschluss an ein Wärmenetz, wo vorhanden
  • Hybridlösung aus Wärmepumpe und vorhandenem Kessel für die kältesten Tage
  • Biomasseheizung, etwa Pellets, wenn Lagerraum vorhanden ist

Was passiert, wenn die alte Heizung ausfällt?

Bei einem irreparablen Defekt greifen Übergangsfristen. Sie müssen nicht binnen einer Woche eine Wärmepumpe einbauen, und Sie dürfen zur Überbrückung auch eine gebrauchte oder gemietete Anlage betreiben. Wichtig ist, dass Sie die Frist nicht verstreichen lassen. Rufen Sie uns in so einem Fall früh an, dann planen wir die dauerhafte Lösung in Ruhe statt unter Zeitdruck.

Muss meine funktionierende Heizung raus?

Nein. Eine bestehende Heizung darf weiterlaufen und darf auch repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht im Wesentlichen für sehr alte Konstanttemperaturkessel, die eine Altersgrenze überschritten haben. Wer sein Haus selbst bewohnt, ist von einigen Pflichten zusätzlich ausgenommen.

Der praktische Rat

Warten Sie mit der Entscheidung nicht, bis der Kessel steht. Ein geplanter Tausch ist günstiger, die Förderung lässt sich in Ruhe beantragen, und Sie können den Termin selbst wählen. Wir schauen uns Ihre Anlage an, rechnen Ihnen die Varianten durch und sagen Ihnen ehrlich, wenn eine Wärmepumpe in Ihrem Gebäude nicht die beste Lösung ist.

Gesetzliche Fristen und Förderhöhen ändern sich. Bitte betrachten Sie diesen Beitrag als Orientierung und lassen Sie Ihren konkreten Fall prüfen.

Fragen zu Ihrem Vorhaben?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, von der Förderung bis zur Umsetzung, alles aus einer Hand.

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