Beim Thema Smart Meter geht es fast immer zuerst ums Geld. Die gute Nachricht: Anders als bei den meisten Handwerksleistungen sind die Kosten hier nicht frei verhandelbar, sondern durch das Messstellenbetriebsgesetz nach oben begrenzt.
Was der Einbau selbst kostet
Für den Einbau darf Ihnen der grundzuständige Messstellenbetreiber nichts gesondert berechnen. Er ist gesetzlich verpflichtet, den Zähler zu tauschen, und finanziert das über das jährliche Entgelt. Sie bekommen also keine Rechnung über die Montage, wenn der Pflichteinbau ansteht.
Was der Betrieb jährlich kostet
Bezahlt wird ein jährliches Entgelt, das sich nach Ihrem Verbrauch und danach richtet, ob steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe oder Wallbox angeschlossen sind. Die Preisobergrenzen sind im Gesetz festgeschrieben und liegen für private Haushalte je nach Fallgruppe im niedrigen zweistelligen Bereich pro Jahr. Ihren konkreten Betrag nennt Ihnen Ihr Messstellenbetreiber, er steht auch auf der Jahresrechnung.
Wann zusätzliche Kosten entstehen
Kosten entstehen dann, wenn an Ihrem Zählerplatz etwas nicht passt. Das kommt in älteren Gebäuden regelmäßig vor.
- Der Zählerschrank entspricht nicht mehr der aktuellen Norm und muss angepasst werden
- Es fehlt der Platz für das Smart-Meter-Gateway neben dem Zähler
- Die Zuleitung ist zu alt oder der Hauptschalter fehlt
- Sie beauftragen freiwillig einen Einbau, obwohl noch keine Pflicht besteht
Diese Arbeiten sind Sache des Gebäudeeigentümers, nicht des Messstellenbetreibers. Wir prüfen den Zählerplatz vorab und sagen Ihnen vor der Montage, ob etwas anzupassen ist. Eine Überraschung am Einbautag ist für niemanden gut.
Lohnt sich ein freiwilliger Einbau?
Wenn Sie eine PV-Anlage, eine Wärmepumpe oder eine Wallbox planen, ja. Ein intelligentes Messsystem ist Voraussetzung für variable Stromtarife und für die netzdienliche Steuerung. Wer den Zählerplatz ohnehin anfassen muss, erledigt beides sinnvollerweise in einem Zug statt zweimal Handwerker im Haus zu haben.
Gesetzliche Beträge und Fristen ändern sich. Den Stand für Ihren Fall klären wir gerne im Gespräch, ein Anruf genügt.
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